Die kleinere Gemeinden in Schleswig-Holstein haben keine eigene Verwaltung. Sie bilden normalerweise gemeinsam mit anderen Gemeinden Ämter, die diejenigen Aufgaben wahrnehmen, für die die Gemeinden normalerweise zuständig wären, wie zum Beispiel das Ordnungs- und Meldewesen. Außerdem unterstützen Sie die Gemeinden und deren Mandatsträger bei ihren vielfältigen Aufgaben.
Ämter sind – anders als Gemeinden oder Kreise – keine Gebietskörperschaften und haben keine direkt gewählten Vertreter. Höchstes politisches Gremium ist der Amtsausschuss, dem neben den Bürgermeistern weitere – von den jeweiligen Gemeindevertretungen gewählte – Vertreter der Gemeinden angehören. Der Vorsitzende, der von den Ausschussmitgliedern gewählt wird, ist der Amtsvorsteher. Er nimmt die Außenvertretung des Amtes wahr. In einem ehrenamtlich verwalteten Amt wie dem Amt Hüttener Berge ist der Amtsvorsteher gleichzeitig Leiter der Verwaltung. Bei seiner Arbeit wird er vom (hauptamtlich tätigen) Leitenden Verwaltungsbeamten unterstützt, der der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter des Amtes und seiner Verwaltung ist. Grundlage für die Arbeit der Ämter ist die Amtsordnung für Schleswig-Holstein.
Gero Neidlinger (CDU)
Gärtnerweg 3
24794 Borgstedt
Tel. 04331 38809
Hans Ulrich (KWG)
Papenwohld
24361 Damendorf
Tel. 04353 480
Karl-Heinz Rüter (SPD)
Dorfstraße 26
24361 Haby
Tel. 04356 1215
Andreas Betz
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel. 04356 9949-100
Ulfert W. Geertz (CDU)
Am See 11
24363 Holtsee
Hans-Werner Steffen (CDU)
Harzhofer Weg 38
24361 Lehmsiek
Jens-Peter Frank (SPD)
Wolfskoppel 34
24363 Holtsee
Hubertus Fiedler (SPD)
Krögerkoppel 2
24363 Holtsee