Um ca. 12:45 Uhr wurde die Sirene an der Schule von Hand ausgelöst, obwohl kein Grund für einen Feuerwehreinsatz vorlag. Wir weisen darauf hin, dass der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ein Straftatbestand nach §145 Strafgesetzbuch ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Außerdem bitten wir alle Eltern, ihre Kinder über den Sinn dieser und anderer Nortrufeinrichtungen aufzuklären. Feuerwehrleute üben ihre Tätigkeit in der Regel ehrenamtlich aus. Im Alarmfall lassen sie alles stehen und liegen, um zum Einsatz zu fahren, ganz gleich Sie ob an ihrem Arbeitsplatz, im Bett oder bei einer Familienfeier sind. Kommt es während einer solchen Fehlalarmierung zu einem echten Einsatz, kann es zu Verzögerungen kommen, weil Mannschaft und Fahrzeuge bereits ausgerückt sind. Des weiteren entstehen Kosten, die dem Verursacher bei einem böswilligen Fehlalarm in Rechnung gestellt werden.