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2. April 2014 – Böswilliger Fehlalarm

2. April 2014 – Böswilliger Fehlalarm

Um ca. 12:45 Uhr wurde die Sirene an der Schule von Hand ausgelöst, obwohl kein Grund für einen Feuerwehreinsatz vorlag. Wir weisen darauf hin, dass der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ein Straftatbestand nach §145 Strafgesetzbuch ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Außerdem bitten wir alle Eltern, ihre Kinder über den Sinn dieser und anderer Nortrufeinrichtungen aufzuklären. Feuerwehrleute üben ihre Tätigkeit in der Regel ehrenamtlich aus. Im Alarmfall lassen sie alles stehen und liegen, um zum Einsatz zu fahren, ganz gleich Sie ob an ihrem Arbeitsplatz, im Bett oder bei einer Familienfeier sind. Kommt es während einer solchen Fehlalarmierung zu einem echten Einsatz, kann es zu Verzögerungen kommen, weil Mannschaft und Fahrzeuge bereits ausgerückt sind. Des weiteren entstehen Kosten, die dem Verursacher bei einem böswilligen Fehlalarm in Rechnung gestellt werden.

Kontakt

Gemeinde Holtsee
vertreten durch den Bürgermeister
über Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee

Telefon: 04356 9949-0
Fax: 04356 9949-7000

Internet: www.holtsee.de
E-Mail: mail[at]holtsee.de

Bürgermeister

Jens-Peter Frank
Wolfskoppel 34, 24363 Holtsee
Tel. 04357 1052, Mobil 0175 3712051

Sprechstunde
Dienstags, 17:30–18:30 Uhr
Alte Schule, Dorfstr. 12